Bei befristeten Arbeitsverträgen spielen digitale Signaturen ihre Stärken aus, sagt Mario Voge, Swisscom Trust Services. Erfahren Sie hier mehr.
Kurzfristige Jobs über Online-Plattformen zu vermitteln erscheint schnell und unkompliziert, vor allem, da sich für beide Seiten keine längeren Verpflichtungen ergeben. Die Gig Economy hat aber auch ihre Schattenseiten. Wollen Unternehmen Probleme mit Scheinselbstständigkeit vermeiden, sollten sie lieber befristete Arbeitsverträge schließen. Mario Voge, Lead Strategic Growth Manager Europe von Swisscom Trust Services verrät, wie digitale Signaturen ebenso schnelles und unkompliziertes Agieren möglich machen, dabei auch jederzeit Rechtssicherheit vor dem Arbeitsgesetz gewährleisten.
In den USA ist sogenanntes Gig Work bereits ein fester Bestandteil des Arbeitsmarktes. 16 Prozent der Amerikaner haben mittlerweile über eine derartige Arbeitsvermittlungsplattform Geld verdient, wie eine Umfrage des Pew Research Center ergab. Auch in Deutschland ist das Modell auf dem Vormarsch und für Unternehmen erscheint es attraktiv, Arbeitskraft ad hoc, schnell und punktuell einzukaufen. Allerdings lauern dort auch Fallstricke. Bekanntermaßen ist der Arbeitsmarkt hierzulande nicht so liberal wie in den USA und Arbeitnehmer genießen größeren Schutz, was im Umkehrschluss bedeutet, das Unternehmen mehr Regeln befolgen müssen.
Problem der Scheinselbstständigkeit
Zum Schutz der Arbeitnehmer gehören auch die Beiträge des Arbeitgebers in die Sozialversicherungen. Selbstständigen bleibt es dagegen selbst überlassen, ob sie einzahlen wollen oder nicht. Aus diesem Aspekt ergibt sich das Problem der Scheinselbstständigkeit. Stellt sich ein Arbeitsverhältnis im Nachhinein als abhängige Beschäftigung heraus, können Nachzahlungen des Arbeitgebers fällig werden.
Die Kriterien für Scheinselbstständigkeit sind nicht klar definiert und können von Fall zu Fall variieren. Dazu gehört beispielsweise Weisungsgebundenheit und feste Einbindung in die Organisationsstruktur eines Unternehmens. Die ausschließliche Tätigkeit eines Freiberuflers für ein Unternehmen ist ebenfalls problematisch. Das kann dazu führen, dass Freelancer unter Umständen Aufträge eines Kunden ablehnen müssen.
Projektbasierte Verträge als Alternative
Nun kann es immer wieder passieren, dass Unternehmen ein großes, aber befristetes Auftragsvolumen haben. In der Industrie würde das üblicherweise durch die Zusammenarbeit mit einer Zeitarbeitsfirma geschehen. In Branchen wie IT oder Medien ist diese Form der Arbeitsüberlassung allerdings nicht üblich. Unternehmen, die Arbeitskräfte auf Projektbasis für derartige Tätigkeiten benötigen, brauchen Alternativen.
Handelt es sich dabei um befristete Tätigkeiten, die über einen längeren Zeitraum gehen und inhaltlich anspruchsvoll sind, stößt das Plattformmodell der Gig Economy definitiv an seine Grenzen. Die Alternative wäre, hier einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen, um allfällige rechtliche Risiken (oder rechtliche Unsicherheiten) zu minimieren. Damit hier nicht das Chaos ausbricht, will diese Vertragsabwicklung allerdings gut organisiert sein. Idealerweise digitalisieren Unternehmen den Prozess komplett, so behalten sie nicht nur einen besseren Überblick, sondern können auch ortsunabhängig rekrutieren.
Schriftformerfordernis digital umsetzen
Befristete Verträge müssen immer handschriftlich unterschrieben werden. Das ist zwar auch bei unbefristeten Verträgen die Regel, aber nicht zwingend erforderlich, damit ein gültiger Vertrag zustande kommt. Theoretisch kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden. Als Beweis für das Zustandekommen können dann regelmäßige Lohn- oder Gehaltszahlungen dienen. Sollte allerdings eine Befristung mündlich vereinbart worden sein, wäre diese nicht mehr beweisbar. Daher gelten Verträge dieser Art automatisch als unbefristet. Entscheidend sind die Sicherheit, die Transparenz und der mögliche Nachweis für den Arbeitnehmer im Falle eines Rechtsstreites sicherzustellen.
Soll hingegen ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden, ist die Schriftform vorgeschrieben. Das bedeutet, dass das Vertragsdokument unterschrieben werden muss – eine einfache E-Mail reicht also nicht aus. Dies entspräche lediglich der Textform. Dennoch muss hier nicht der Umweg über analoge Kanäle genommen werden: Mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) haben Unternehmen ein Mittel zur Hand, um auch digitale Verträge rechtssicher zu unterzeichnen.
Hinter der QES stehen zertifizierte und auditierte Trust Service Provider, die ein hohes Maß an Vertrauen garantiert. Daher stellt der Gesetzgeber die QES auch auf eine Stufe mit einer händischen Unterschrift. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss die Echtheit einer QES nicht bewiesen, sondern widerlegt werden.
Trust Service Provider können ihre Dienste wiederum verschiedenen Partnern zur Verfügung stellen. Dadurch existiert eine ganze Reihe unterschiedlichster Signaturanwendungen, die sich auch in Standard-Software integrieren lassen. Das schafft die optimale Basis für ein digitales und rechtssicheres Vertragsmanagement.
Beschleunigung der Umlaufzeiten
Die Digitalisierung des Prozesses bringt außerdem eine erhebliche Beschleunigung der Umlaufzeiten sowie Einsparungen mit sich. Bezüglich des Datenschutzes erwartet Unternehmen keine zusätzliche Komplexität, da der Trust Service Provider lediglich einen sogenannten Hash des Dokuments signiert. Bei dem Hash-Wert handelt es sich um eine Art Quersumme von Daten, inhaltliche oder persönliche Informationen sind daraus nicht ersichtlich.
Dieser Hash-Wert hat noch einen weiteren praktischen Aspekt: Wenn am Vertragsdokument Veränderungen vorgenommen werden, verändert sich auch der Hash und die Signatur wird ungültig. Käme ein Mitarbeiter auf die Idee, Modifikationen an seinem Vertrag vorzunehmen, wäre das direkt als Fälschung erkennbar. Prüfen lassen sich die Signaturen nämlich ganz einfach, beispielsweise mit Online Validatoren für die EU oder Schweiz.
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Mario Voge ist Lead Strategic Growth Manager bei Swisscom Trust Services AG. Als Experte für digitale Signaturen und digitale Identität bietet er besonderen Einblick in die Anwendungsbereiche für e-Health, Retail und HR.