Mitarbeiter-Benefits zahlen positiv auf Faktoren wie Mitarbeiterbindung und Employer Branding ein. Lucia Ramminger von Edenred Deutschland gibt einen umfassenden Überblick, welche Möglichkeiten es gibt. Und sie gibt drei Tipps für ein nachhaltiges Benefit-Management.
Egal ob beim Bezahlen an der Supermarktkasse, beim Tanken oder bei der Durchsicht der monatlichen Stromkosten. Die anhaltende Inflation ist hierzulande an allen Ecken und Enden spürbar. So fordern Arbeitnehmende zunehmend, die Gehälter an die Inflation anzupassen, was sich Arbeitgeber aufgrund der angespannten Lage nur selten leisten können. Eine Alternative bieten hier Mitarbeiter-Benefits. Diese sorgen nicht nur für finanzielle Unterstützung, sondern zahlen auch positiv auf Faktoren wie Mitarbeiterbindung und Employer Branding ein.
Inflation mit einem Rekordwert von 10,4 Prozent im Oktober 2022, Lieferkettenengpässe oder der russische Angriffskrieg. Unternehmen „bewegen“ sich in einer äußert schwierigen Lage. Mangelnde Planbarkeit in der volatilen wirtschaftlichen Situation, aber auch der vorherrschende Fachkräftemangel belasten die Arbeitgeber. Wie also können Unternehmen ihre Mitarbeitenden gezielt finanziell entlasten?
Der 50-Euro-Sachbezug: eine maßgeschneiderte „all-in-one“ Lösung
Ein wertvoller Benefit ist der steuer- und sozialabgabenfreie 50-Euro-Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EstG). Der Sachbezug steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung – egal, ob in Vollzeit-, Teilzeit-, oder Minijobanstellung. Bei einer monatlichen Auszahlung ergibt sich ein steuer- und sozialabgabenfreies Gehaltsextra von bis zu 600 Euro pro Jahr. Davon profitieren auch die Unternehmen: Der steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezug senkt die Lohnnebenkosten und spart Sozialversicherungsbeiträge. Wichtig jedoch ist, dass der steuerfreie Sachbezug zum ohnehin vertraglich vereinbarten Bruttolohn gewährt und nicht in bar ausgezahlt wird. Aus diesem Grund können Arbeitgeber auf Gutscheine oder die beliebten Gutscheinkarten setzen, die monatlich mit dem entsprechenden Geldbetrag aufgeladen werden.
Gut zu wissen: Unternehmen, die den 50-Euro-Sachbezug anhand von wiederaufladbaren Gutscheinkarten gewähren, müssen darauf achten, dass diese ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Weiterhin sind nur jene Sachbezugskarten zulässig, welche die Kriterien von § 2 Absatz 1 Nummer 10 a) „Begrenztes Netzwerk“ oder b) „Begrenzte Produktpalette“ des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.
Neben dem kontinuierlichen – und damit motivierenden – finanziellen Anreiz bieten die Gutscheinkarten einen weiteren Vorteil: Flexibilität. Kaum ein anderer Benefit berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse. So können Inhaber einer wiederaufladbaren Gutscheinkarte frei wählen, ob sie den Betrag monatlich nutzen oder für größere Anschaffungen ansparen. Ebenso wird selbst entschieden, wo und wofür die Sachbezugskarte eingesetzt wird – ob zum Tanken, für den Einkauf im Supermarkt oder den Restaurantbesuch. Zudem profitieren vor allem Betriebe, die vom Fachkräftemangel betroffen sind, von einer Sachbezugskarte. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die mit den Gehältern von Marktführern nicht mitgehen können, erhalten so einen wertvollen Baustein, um Wertschätzung auszudrücken,
Apropos Flexibilität: mit Sachbezugskarten ist künftig auch mobiles, kontaktloses und sicheres Bezahlen via Smartphone möglich, beispielsweise über Google Pay. Dank Mobile Payment müssen Nutzerinnen / Nutzer also weder ihren Geldbeutel noch die Sachbezugskarte physisch mit sich führen.
Benefits, die Mitarbeitende optimal entlasten
Flexible Arbeitszeitmodelle sowie die Möglichkeit remote zu arbeiten schätzen bereits viele Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer. Unternehmen, die hier noch einen Schritt weitergehen möchten, können die Internetkosten der Mitarbeitenden im Homeoffice mit einer steuer- und sozialabgabefreien Internetpauschale von bis zu 50 Euro pro Monat (Freibetrag) bezuschussen. Was viele nicht wissen: die Nutzung schließt auch die private Nutzung ein. Um den Aufwand für Unternehmen zu vereinfachen, können Arbeitgeber den Betrag ohne weitere Prüfung mit 25 Prozent pauschal versteuern.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Gesundheit sind Aspekte, die Mitarbeitenden in den letzten Jahren immer wichtiger geworden sind. Ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) mit konkreten Maßnahmen für psychische und physische Gesundheit steigert nicht nur die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Auch das Wohlbefinden und die Zufriedenheit (bei Einzelnen sowie dem gesamten Team) werden gesteigert, was sich wiederum positiv auf die Mitarbeiterbindung auswirkt. Besonders beliebt sind die finanzierte Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder ein Personal Trainer für einen begrenzten Zeitraum.
Auch Benefits aus dem Bereich Mobilität kommen gut an. Denn Themen wie Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Regionalität rücken immer mehr in den Vordergrund. Viele wollen hier aktiv mitgestalten. So wird auch der „Purpose“ und das Wertesystem des (potenziellen) Arbeitgebers für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer relevanter.
Unternehmen, die auf Flexibilität und Nachhaltigkeit setzen möchten, können Mitarbeitenden das sogenannte Mobilitätsbudget gewähren. Dieses kann je nach Bedarf für ein Transportmittel der Wahl eingesetzt werden, egal ob ÖPNV, Carsharing oder E-Roller. Darüber hinaus schätzen Mitarbeitende auch die Möglichkeit für Fahrradleasing. Hier stehen zwei Varianten zur Verfügung: ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung oder als steuerfreie Variante, wenn das Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird.
Tipps für ein nachhaltiges Benefit-Management
- Begeben Sie sich auf Partnersuche. Professionelle Anbieter für Sachbezugslösungen haben stets alle Themen rund um Mitarbeiter-Benefits sowie die rechtlichen Voraussetzungen im Blick, helfen bei der Implementierung sowie Verwaltung und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Sprechen Sie mit ihren Mitarbeitenden. Unternehmen sollten stets die Bedürfnisse und Lebenssituation ihrer Mitarbeitenden im Blick behalten. Klären Sie beispielsweise im Rahmen von Mitarbeitergesprächen, wie Sie Ihre Mitarbeitenden bestmöglich unterstützen können – ob Dienstrad, eine Bezuschussung für das Deutschlandticket oder die Rückenschule.
- Berücksichtigen Sie sozioökonomische Entwicklungen. Die aktuelle Wirtschaftskrise hält an, deshalb müssen sich Verantwortliche aus den Unternehmen darauf fokussieren, ihre Mitarbeitenden situativ zu entlasten. Der 50-Euro-Sachbezug ist ein wichtiges Instrument gegen die Inflation. Außerdem sparen Unternehmen mit dem monatlichen Gehaltsextra Lohnkosten.
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Lucia Ramminger ist seit August 2019 Director Human Resources bei Edenred Deutschland. Gemeinsam mit ihrem Team betreut sie rund 160 Mitarbeiter und Führungskräfte an vier Standorten. Zu ihrem Aufgabefeld im Personalmanagement zählen unter anderem Themen wie ESG, Compensation & Benefits, Mitarbeiterbindung, Digitalisierung von HR-Prozessen und der Ausbau der Arbeitgebermarke.