3-teilige Serie: Was darf KI im Arbeitsverhältnis?

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KI wird bei vielen Aufgaben HR entlasten – und ersetzen. Arbeitsrechtler Philipp Byers und Manuela Winkler beurteilen in einer Serie im HR JOURNAL, was rechtlich zulässig ist und wo Grenzen gesetzt sind.

IBM hatte Anfang Mai angekündigt, Einstellungen in Bereichen ohne Kundenkontakt (etwa 26.000 Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter) wie der HR-Abteilung auszusetzen oder zu verlangsamen. In HR könne in fünf Jahren rund ein Drittel der Stellen durch Künstliche Intelligenz (KI) und Automatisierung ersetzt werden, erklärte IBM-Chef Arvind Krischna in einem Interview mit Bloomberg.

Durch die fortschreitende Weiterentwicklung der Technologie und die zunehmende Erfahrung im Umgang mit ihr werden in Zukunft immer mehr Aufgaben von KI übernommen werden. Das wirft Fragen auf, unter anderem im Arbeitsrecht.

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Philipp Byers und Manuela Winkler, Fachanwälte für Arbeitsrecht bei der globalen Wirtschaftskanzlei Dentons in München, werden in einer 3-teiligen Serie wichtige rechtliche Aspekte der „Zusammenarbeit“ von KI und HR beurteilen:

  1. Entry und Exit – Kann KI das Bewerbungsverfahren oder den Stellenabbau automatisieren?
  2. Auf welche gesetzlichen Vorschriften muss HR bei der Verarbeitung personenbezogener Daten achten? Kann KI das auch leisten? Wie empfinden die Mitarbeitenden das?
  3. Wer haftet für die unsachgemäße Handhabung von Daten? Wie kann sichergestellt werden, dass die Daten nicht wieder aus der Datenbank der KI extrahiert werden können?

Der erste Beitrag erscheint am 13. Juni.

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